Die persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Weil Sicherheit kein Luxus ist

Richtlinie 89/686/EWG

Achtung: Die Richtlinie 89/686/EWG wurde zum 21. April 2018 aufgehoben.

Seit dem 21. Dezember 1989 regelt die Hersteller-Richtlinie 89/696/EWG den freien Verkehr für persönliche Schutzausrüstung auf dem europäischen Markt. Sie gewährleistet ein hohes Schutzniveau für PSA-Nutzer, denn Hersteller müssen Ihre Anforderungen erfüllen, um PSA auf den Markt bringen zu dürfen. Informieren Sie sich über wichtige Inhalte der Richtlinie!

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PSA-Verordnung (EU) 2016/425

Im März 2014 hat die EU-Kommission beschlossen, die mittlerweile 25 Jahre alte Richtlinie 89/686/EWG zu überarbeiten und durch eine Verordnung zu ersetzen. Fast auf den Tag genau zwei Jahre später wurde im EU-Parlament mit überwältigender Mehrheit für den überarbeiteten Entwurf der PSA-Verordnung votiert. Nach Zustimmung des EU-Rates wurde der Rechtsakt am 09.03.2016 unterzeichnet und am 31.03.2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

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PSA Kategorien

Die PSA-Richtlinie 89/686/EWG stuft unterschiedliche Arten von PSA nach dem Risiko ein, vor dem sie schützen sollen. Die neue PSA-Verordnung definiert diese Kategorien erstmals eindeutig. Mit der Kategorisierung werden schließlich verschiedene Verfahren zur Konformitätsbewertung der Produkte initiiert. Alles über die Einstufung von PSA erfahren Sie hier!

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Persönliche Schutzausrüstung gemäß der Richtlinie 89/686/EWG

Einige Produktgruppen unterliegen in Europa spezifischen Richtlinien mit Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Diese werden durch Gesetze und Verordnungen in nationales Recht umgesetzt. Ihre Einhaltung ist eine Grundvoraussetzung für die Markteinführung dieser Produkte. Diese Informationsseite gibt speziell Auskunft über die Persönliche Schutzausrüstung als eine dieser betroffenen Produktgruppen.

Für die Herstellung und den Vertrieb von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gilt die Richtlinie 89/686/EWG für alle europäischen Mitgliedstaaten (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft = EWG). Hersteller, die diese gesetzliche Verpflichtung einhalten, bringen ein CE-Zeichen an die PSA an. Dabei steht es ihnen frei ob sie die, in der Richtlinie getroffenen, technischen Anforderungen direkt oder über europäisch harmonisierte Normen erfüllen. Die CE-Kennzeichnung ist schlussfolgernd die Voraussetzung für das Inverkehrbringen in den europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Diverse Behörden oder der Zoll kontrollieren die Einhaltung der Anforderungen der EWG Richtlinie für PSA im europäischen Markt. Das CE-Zeichen wird hauptsächlich für diese Überwachungsbehörden angebracht. Daher ist es den Herstellern von persönlicher Schutzausrüstung angeraten, sich an die Vorgaben der PSA-Richtlinie zu halten. Die Nicht-Beachtung oder ein unrechtmäßiges Anbringen des CE-Zeichens kann anderenfalls zu einem Produktrückruf führen oder eine Geldstrafe zur Folge haben.

Damit Ihre persönliche Schutzausrüstung immer den aktuellen Anforderungen entspricht, erhalten Sie auf dieser Seite einen kompakten Überblick über die geltenden Richtlinien, die gesetzlichen Anforderungen und die neuesten Entwicklungen. Da persönliche Schutzausrüstung ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsschutzes ist, bedurfte die 25 Jahre alte Richtlinie 89/686/EWG einer Überarbeitung. Innerhalb von nur zwei Jahren wurde der Entwurf einer PSA-Verordnung im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens der EU verabschiedet und am 31.03.2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht:

Die Richtlinie 89/686/EWG wurde zum 21. April 2018 aufgehoben.

Sie wird hier der Vollständigkeit halber noch aufgeführt.

Hier erfahren Sie alles über die Änderungen. »