CE Zeichen

In der Richtlinie 89/686/EWG und auch in der PSA-Verordnung wird die Kennzeichnung von Persönlicher Schutzausrüstung mit dem CE-Zeichen beschrieben.
CE heißt übersetzt „Conformité Européenne“ – „Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien“.

  • es ist ein Verwaltungs- bzw. Behördenzeichen und eine Herstellererklärung
  • das CE-Zeichen wird immer vor dem Inverkehrbringen angebracht
  • dies betrifft nur Produkte, für die nach einer bestimmten Richtlinie die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist
  • es ist somit keine freiwillige Kennzeichnung

Das CE-Zeichen wird auch als „Reisepass für Produkte im Binnenmarkt“ beschrieben und hat den Vorteil, dass Unternehmen Zugang zum gesamten Binnenmarkt erhalten, ohne Einzelgenehmigungen bei Behörden einholen zu müssen. Das Kennzeichen legt einen Mindest-Sicherheitsstandard für Produkte fest. Es gilt:

Kennzeichnungspflichtige Produkte müssen mit „CE“ gekennzeichnet werden, damit sie überhaupt innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Entweder erfolgt die Anbringung durch den Hersteller bevor das Produkt auf den Markt gebracht wird, oder es ist Ihnen untersagt, weil Sie gewisse Anforderungen nicht erfüllen.

Das CE-Zeichen ist aber keinesfalls zu verwechseln mit Prüfzeichen wie dem GS- oder DGUV-Testzeichen. Nur im Ausnahmefall hat eine unabhängige Prüfstelle das Produkt geprüft! Das Behördenzeichen trifft somit keine Aussage über hundertprozentige Sicherheit der Produkte.

Wichtige Merkmale des CE-Zeichens für PSA

  1. Das CE Zeichen ist vorgeschrieben und wird durch die allgeimeinen Grundsätze der EG-Verordnung 765/2008 Artikel 30 geregelt.
  2. Es zeigt lediglich an, dass die PSA vor Markteinführung gemäß der Auflagen getestet wurde und gibt keinen Hinweis auf die Herstellung im EWR.
  3. Der Hersteller muss für die entsprechenden Nachweise zur Erfüllung der Auflagen sorgen.
  4. Die Anbringung des CE-Kennzeichens an der PSA erfolgt in Eigenverantwortung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten.
  5. Alle Wirtschaftsakteure müssen künftig überprüfen, ob das CE-Zeichen und eine technische Dokumentation vorhanden ist.

Bestandteile der CE-Kennzeichnung

CE KennzeichnungBei PSA der Kategorie I und II werden nach dem Zeichen „CE“ die letzten beiden Ziffern des Jahres benannt, in dem die Kennzeichnung angebracht wurde.CE Zeichen mit KennnummerFür PSA der Kategorie III gelten wiederum besondere Bestimmungen. Hier muss nach dem „CE“ Zeichen die vierstellige Kennnummer der zugelassenen Prüfstelle stehen, die für die Baumusterprüfung (Überwachung der Fertigung im Rahmen einer Kontrolle oder einer Qualitätssicherung) zuständig war.

Gestaltung des CE Zeichens

Die Gestaltung des CE-Sicherheitszeichens folgt genauen Vorgaben. Wird das CE-Zeichen vergrößert oder verkleinert, muss dies unter Einhaltung der Proportionen geschehen. Die Proportionen werden vor allem in einem entsprechenden Raster ersichtlich. Genaue Abstände zwischen den Buchstaben werden ebenso vorgegeben. Hinzu kommt, dass die verschiedenen Bestandteile, also CE Zeichen und Kennnummer, in etwa gleich, aber mindestens 5 mm hoch sein müssen. Nur bei kleiner PSA darf von dieser Größe abgewichen werden! Hersteller sollten auf diese Vorgaben achten.

Solange die Sichtbarkeit und die Proportionen des CE Zeichens eingehalten werden, darf die Kennzeichnung auch eine andere Farbe erhalten oder in der Darstellung massiver oder leichter erscheinen. Nur das dahinterstehende System aus Herstellern, Importeuren, Händlern und benannten Stellen kann für eine korrekte Wirkung der Kennzeichnung sorgen. Nach Aussage der Europäischen Kommission kommt es jedoch immer wieder zu Fälschungen und auch missbräuchlicher Verwendung.

Hinweise auf trügerische Fälschungen des Zeichens sind beispielsweise die folgenden, meist kaum auffallenden Änderungen:

  • ein kürzerer oder längerer Mittelstrich des E als nach Vorgabe
  • verringerte oder vergrößerte Abstände zwischen den Buchstaben C und E

Die richtige Anbringung des CE-Zeichens

Nach Artikel 17 der PSA-Verordnung muss das CE-Zeichen gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf der PSA angebracht werden. Lässt die Art der PSA ein Anbringen nicht zu, so darf das CE-Kennzeichen auch auf der Verpackung und den Begleitunterlagen angebracht sein. Zustätzlich zum CE-Zeichen ist es auch möglich mit einem Piktogramm zu verdeutlichen, vor welcher Gefahr die PSA schützen soll. Allerdings dürfen keine Zeichen oder Aufschriften angebracht werden, die zu einer Verwechslung mit dem CE-Symbol führen könnten.