Mit der PSA-Richtlinie konnte in den vergangenen Jahren ein Binnenmarkt für persönliche Schutzausrüstung geschaffen und ein hohes Schutzmaß für PSA-Nutzer gewährleistet werden. Allerdings zeigten sich unter anderem Probleme bei der Umsetzung der Richtlinie 89/686/EWG. Dies betrifft zum Beispiel:
- Produkte auf dem Markt, die kein angemessenes Schutzniveau gewährleisten
- unterschiedliche Ansätze notifzierter Stellen und die Wirksamkeit der Marktüberwachung
- Risiken, die im Zusammenhang mit der Schutzausrüstung von der Richtlinie nicht erfasst werden
- missverständlich formulierte Bestimmungen, die zu Unstimmigkeiten hinsichtlich der technischen Anforderungen führen
PSA-Verordnung
Um diese Probleme zu beseitigen und den Schutz der Gesundheit und Sicherheit von PSA-Nutzern noch weiter zu verbessern, brachte die Europäische Kommission am 27. März 2014 den Entwurf einer PSA-Verordnung vor, der inzwischen das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU durchlaufen hat und ab dem 21. April 2016 – 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU – in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar in Kraft getreten ist. Die wesentlichen Änderungen stellen wir Ihnen im Folgenden vor.
Wesentliche Neuerungen
- aus der Richtlinie wurde eine Verordnung
- strukturelle und inhaltliche Änderungen
- Anpassung an NLF (New Legislative Framework)
- erhöhte Verständlichkeit und aktuelle Rechtssprache / -begriffe
Wieso eine Verordnung statt der Richtlinie 89/686/EWG?
Da der Anwendungsbereich, die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen und auch die Konformitätsverfahren in allen Mitgliedsstaaten identisch sein müssen und somit kein Spielraum bei der Umsetzung gegeben sein sollte, ist eine Verordnung ein ideales Rechtsinstrument. Sie lässt den Mitgliedsstaaten keinen Spielraum für unterschiedliche Umsetzungen des auf der Richtlinie 89/686/EWG beruhenden Konzeptes in nationales Recht, sondern gilt in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar. Mit der PSA-Verordnung wurden klarere und ausführlichere Vorschriften erlassen. Die neue PSA-Verordnung enthält 48 Artikel im verfügenden Teil und 10 Anhänge.